Honorar

  • Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen). Ich verrechne meine Leistungen direkt mit den Patienten mittels Honorarnote. Sie können das Honorar per Zahlschein bzw. via online-Banking begleichen. Anschließend können Sie die Originalhonorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen und bekommen dann einen Teil der Rechnung von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe des rückerstatteten Tarifs ist je nach Krankenkasse und anderen Faktoren unterschiedlich.
  • Für Versicherte der ÖGK und der SVS übernehmen wir die Übermittlung der Honorarnote. Sie bekommen den Rückersatz dann automatisch auf Ihr Konto gutgeschrieben.
  • Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand bzw. der angewendeten Therapie.
  • Telefonate werden nach Zeitaufwand verrechnet.
  • Bei Zusendung von Rezepten, Überweisungen etc. werden eine Ordination mit eingeschränktem Leistungsumfang sowie Portospesen verrechnet.
  • Die "Vorsorgeuntersuchung" wird mit den meisten Krankenkassen direkt verrechnet und ist für alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr einmal pro Jahr kostenlos
  • Es gibt Privatarztversicherungen, die komplementärmedizinische Behandlungen einschließen. Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrem Versicherungsberater!
  • Über die Tarife für meine Behandlungen erhalten Sie auf telefonische Anfrage gerne Auskunft. Aus standesrechtlichen Gründen ist es untersagt, Tarife auf der Homepage zu veröffentlichen.